| Eine der grössten Herausforderungen der heutigen
Gesellschaft ist die Wahrung der Wohlfahrt, die
Aufrechterhaltung des sozialen Netzes einer geschichtlich
gewachsenen Zivilisation. |
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| „Als eines der Staatsziele der Eidgenossenschaft wird in
Artikel 2 Absatz 2 der Bundesverfassung die gemeinsame Wohlfahrt
festgelegt. Diese Formulierung findet sich bereits in der
ursprünglichen Bundesverfassung von 1848. Der liberale
Bundesstaat soll nicht nur die Freiheit und die Rechte schützen,
sondern sich auch solidarisch für das Wohlergehen, das heißt für
die Lebensqualität, der Bevölkerung einsetzen. Die gesamte
Rechtsordnung ist auf diesen Zweck auszurichten.“ |
| Quelle:
http://www.socialinfo.ch/cgi-bin/dicopossode/show.cfm?id=743 |
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Bundesverfassung der Schweizerischen
Eidgenossenschaft |
| vom 18. April 1999 (Stand am 29. März 2005) |
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Präambel |
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Im Namen Gottes des Allmächtigen!
Das Schweizervolk und die Kantone,,
in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung,
im Bestreben, den Bund zu erneuern, um
Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in
Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken,
im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme
und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben,
im Bewusstsein der gemeinsamen
Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen
Generationen,
gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit
gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der
Schwachen,
geben sich
folgende Verfassung: |
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1. Titel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 Zweck
2 Sie fördert die gemeinsame Wohlfahrt, die
nachhaltige Entwicklung, den inneren Zusammenhalt und die
kulturelle Vielfalt des Landes. |
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Verschiedene Faktoren schwächen die Wohlfahrt und das soziale
Netz: |
| ● längere Lebensdauer der Menschen |
| ● Migration |
| ● veränderte Familienstrukturen |
| ● ein gewandelter Arbeitsmarkt mit hohem Druck in der
Berufswelt, der wiederum zu: |
| ▫ Stellenverlust |
| ▫ Arbeitslosigkeit |
| ▫ Aussteuerung führen kann |
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Damit meist zusammenhängend treten weiter auf: |
| ● Jugend-
und Erziehungsprobleme |
| ● Familien-
und Eheproblem |
| ● Sucht- und
Gewaltprobleme |
| ● Invalidität |
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| Vielfach muss die öffentliche Hand Hilfe bieten. Sozialhilfe
und Invaliditätsrente sind Folgen genannter Problemkreise. Das
ist kostspielig und betrifft all diejenigen, welche die Hilfe
nicht in Anspruch nehmen, doch diese mitfinanzieren müssen. Hier
bietet die ABS Betreuungsservice AG ihre spezialisierten,
präventiven oder vollziehenden Dienste an. |
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| Das Leitbild der ABS Betreuungsservice AG orientiert sich
einerseits an der Bundesverfassung und damit auch an den
öffentlich rechtlichen Interessen der drei Ebenen im
föderalistischen Bundesstaat; der Eidgenossenschaft, der Kantone
und den Gemeinden. Andererseits orientieren wir uns auch an den
Interessen des Individuums und der kleinsten demokratischen
Einheit, der Familie. |
| In diesem Spannungsfeld arbeitet die ABS Betreuungsservice
AG. |
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| Wir übernehmen Aufgaben, die früher ehrenamtlich oder durch
die Gemeinde, den Staat sowie den Bund wahrgenommen wurden, aber
auch von Firmen, Nonprofit-Organisationen und der Kirche.
Deshalb stehen wir im Blickfeld der Öffentlichkeit. |
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| Wir arbeiten ohne politische Interessen, transparent und nur
im Sinne der Aufgabe. Dabei sind wir für alle Parteien neutral. |
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Die ABS Betreuungsservice AG orientiert sich
an: |
| ● den Menschenrechten |
| ● der Religionsfreiheit |
| ● der Gleichstellung von Frau und Mann |
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Wir verfolgen das Ziel der Hilfe zur
Selbsthilfe. |
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