gesetzlicher Hintergrund

Eine der grössten Herausforderungen der heutigen Gesellschaft ist die Wahrung der Wohlfahrt, die Aufrechterhaltung des sozialen Netzes einer geschichtlich gewachsenen Zivilisation.
 
„Als eines der Staatsziele der Eidgenossenschaft wird in Artikel 2 Absatz 2 der Bundesverfassung die gemeinsame Wohlfahrt festgelegt. Diese Formulierung findet sich bereits in der ursprünglichen Bundesverfassung von 1848. Der liberale Bundesstaat soll nicht nur die Freiheit und die Rechte schützen, sondern sich auch solidarisch für das Wohlergehen, das heißt für die Lebensqualität, der Bevölkerung einsetzen. Die gesamte Rechtsordnung ist auf diesen Zweck auszurichten.“
Quelle: http://www.socialinfo.ch/cgi-bin/dicopossode/show.cfm?id=743
 

Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft

vom 18. April 1999 (Stand am 29. März 2005)
 

Präambel

Im Namen Gottes des Allmächtigen!
Das Schweizervolk und die Kantone,,
in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung,
im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken,
im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben,
im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen,
gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen,
geben sich folgende Verfassung:

 
1. Titel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 Zweck
2 Sie fördert die gemeinsame Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung, den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes.
 

Verschiedene Faktoren schwächen die Wohlfahrt und das soziale Netz:

● längere Lebensdauer der Menschen
● Migration
● veränderte Familienstrukturen
● ein gewandelter Arbeitsmarkt mit hohem Druck in der Berufswelt, der wiederum zu:
   ▫ Stellenverlust
   ▫ Arbeitslosigkeit
   ▫ Aussteuerung führen kann
 

Damit meist zusammenhängend treten weiter auf:

● Jugend- und Erziehungsprobleme
● Familien- und Eheproblem
● Sucht- und Gewaltprobleme
● Invalidität
 
Vielfach muss die öffentliche Hand Hilfe bieten. Sozialhilfe und Invaliditätsrente sind Folgen genannter Problemkreise. Das ist kostspielig und betrifft all diejenigen, welche die Hilfe nicht in Anspruch nehmen, doch diese mitfinanzieren müssen. Hier bietet die ABS Betreuungsservice AG ihre spezialisierten, präventiven oder vollziehenden Dienste an.
 
Das Leitbild der ABS Betreuungsservice AG orientiert sich einerseits an der Bundesverfassung und damit auch an den öffentlich rechtlichen Interessen der drei Ebenen im föderalistischen Bundesstaat; der Eidgenossenschaft, der Kantone und den Gemeinden. Andererseits orientieren wir uns auch an den Interessen des Individuums und der kleinsten demokratischen Einheit, der Familie.
In diesem Spannungsfeld arbeitet die ABS Betreuungsservice AG.
 
Wir übernehmen Aufgaben, die früher ehrenamtlich oder durch die Gemeinde, den Staat sowie den Bund wahrgenommen wurden, aber auch von Firmen, Nonprofit-Organisationen und der Kirche. Deshalb stehen wir im Blickfeld der Öffentlichkeit.
 
Wir arbeiten ohne politische Interessen, transparent und nur im Sinne der Aufgabe. Dabei sind wir für alle Parteien neutral.
 

Die ABS Betreuungsservice AG orientiert sich an:

● den Menschenrechten
● der Religionsfreiheit
● der Gleichstellung von Frau und Mann
 

Wir verfolgen das Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe.